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   KG, 04.11.2021 - 3 Ws 285/21 - 161 AR 217/21 E   

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https://dejure.org/2021,63450
KG, 04.11.2021 - 3 Ws 285/21 - 161 AR 217/21 E (https://dejure.org/2021,63450)
KG, Entscheidung vom 04.11.2021 - 3 Ws 285/21 - 161 AR 217/21 E (https://dejure.org/2021,63450)
KG, Entscheidung vom 04. November 2021 - 3 Ws 285/21 - 161 AR 217/21 E (https://dejure.org/2021,63450)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 46 Abs 1 OWiG, § 96 Abs 1 OWiG, § 111e StPO, § 310 Abs 1 StPO
    Weitere Beschwerde gegen die Anordnung von Erzwingungshaft im Bußgeldverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmittel gegen Erzwingungshaft wegen nicht gezahlter Geldbuße Erzwingungshaft keine Verhaftung Keine weitere Beschwerde gegen Anordnung von Erzwingungshaft

  • rechtsportal.de

    Rechtsmittel gegen Erzwingungshaft wegen nicht gezahlter Geldbuße; Erzwingungshaft keine Verhaftung; Keine weitere Beschwerde gegen Anordnung von Erzwingungshaft

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 26.05.2006 - 2 Ws 48/06

    Erzwingungshaft; weitere Beschwerde; Verhaftung; Besetzung Bußgeldsenat;

    Auszug aus KG, 04.11.2021 - 3 Ws 285/21
    Denn der Begriff der Verhaftung ist nicht auf sonstige Freiheitsbeschränkungen anwendbar, mithin auch nicht auf die Erzwingungshaft nach § 96 Abs. 1 OWiG (std. Rspr., vgl. Senat Beschlüsse vom 28. Oktober 2021 - 3 Ws 280/21 - und 24. Juli 1999 - 3 Ws 327/99 - OLG Hamm NJW-Spezial 2021, 345; NStZ 1992, 443; VRS 111, 59; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 64. Aufl., § 310 Rdn. 2; Mitsch in KK-OWiG 5. Aufl., § 96 Rdn. 24; Seitz/Bauer in Göhler, OWiG 18. Aufl., § 96 Rdn. 22).
  • KG, 24.06.1999 - 3 Ws 327/99
    Auszug aus KG, 04.11.2021 - 3 Ws 285/21
    Denn der Begriff der Verhaftung ist nicht auf sonstige Freiheitsbeschränkungen anwendbar, mithin auch nicht auf die Erzwingungshaft nach § 96 Abs. 1 OWiG (std. Rspr., vgl. Senat Beschlüsse vom 28. Oktober 2021 - 3 Ws 280/21 - und 24. Juli 1999 - 3 Ws 327/99 - OLG Hamm NJW-Spezial 2021, 345; NStZ 1992, 443; VRS 111, 59; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 64. Aufl., § 310 Rdn. 2; Mitsch in KK-OWiG 5. Aufl., § 96 Rdn. 24; Seitz/Bauer in Göhler, OWiG 18. Aufl., § 96 Rdn. 22).
  • VerfGH Berlin, 13.06.2022 - VerfGH 145/21

    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen die die Anordnung von Erzwingungshaft

    Die gegen den Beschluss des Landgerichts vom 12. Juli 2021 erhobene weitere Beschwerde verwarf das Kammergericht mit Beschluss vom 4. November 2021 - 3 Ws 285/21 - mangels Statthaftigkeit als unzulässig.

    Damit ist der Beschluss des Kammergerichts vom 4. November 2021 - 3 Ws 285/21 - gegenstandslos.

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